Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst unter anderem die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Kündigung und Kündigungsschutz, Abmahnungen, Vergütung, Urlaub sowie Regelungen zu Arbeitszeiten und Zeugnisansprüchen. Sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte entstehen dabei häufig rechtliche Fragestellungen mit erheblicher persönlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Eine kompetente rechtliche Beratung unterstützt dabei, Rechte zu wahren, Risiken zu vermeiden und Konflikte frühzeitig zu lösen.

Ob bei der Prüfung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, der Begleitung von Kündigungsverfahren oder der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen – eine individuelle anwaltliche Betreuung schafft Sicherheit und Orientierung im Arbeitsalltag.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie daher bei:

Ihr Ansprechpartner:
Olaf Flachoffsky

08131/4320120

Familienrecht

Im Familienrecht begleiten wir Sie mit Einfühlungsvermögen und professioneller Beratung. Wir stehen Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem Fachwissen auf diesem Rechtsgebiet zur Seite und suchen für jede Situation die für Sie beste Lösung.

Ich stehe Ihnen bei dem Wunsch nach einer gemeinsamen und einvernehmlichen Scheidungsfolgenregelung auch als Mediatorin zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:
Irene Forgách M.A.

08131/4320120

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Miet- und Wohneigentumsrecht stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Wohn- und Gewerberaum sowie Immobilien kompetent zur Seite. Wir beraten Sie individuell, verständlich und lösungsorientiert – ganz gleich, ob es um laufende Mietverhältnisse, Konflikte oder rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten geht.

Dabei behalten wir stets sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte im Blick und setzen uns engagiert für eine effiziente und nachhaltige Lösung Ihres Anliegens ein.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie daher bei:

Ihr Ansprechpartner:
Olaf Flachoffsky

08131/4320120

Ihr Ansprechpartner:
Konstantin Krippner

08131/4320120

Erbrecht & Testamentsvollstreckung

Sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen, ist keine Frage des Alters – es ist ein Akt der Fürsorge für die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.

Ein fundiertes Testament oder eine durchdachte Erbfolge bewahrt Ihre Familie in schweren Zeiten vor emotionalen und finanziellen Konflikten.

Ob es um den Erhalt Ihres Vermögens, die Unternehmensnachfolge oder die Wahrung Ihrer persönlichen Ansprüche geht: Wir stehen Ihnen in dieser sensiblen Lebensphase empathisch, beratend und rechtssicher zur Seite.

Damit Sie heute schon wissen, dass morgen alles in Ihrem Sinne geregelt ist, begleiten wir Sie bei:

Jede Familie und jedes Unternehmen ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Lebenssituation zu verstehen und Ihre Wünsche glasklar und rechtssicher zu Papier zu bringen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Irene Forgách M.A.

08131/4320120

Verkehrsrecht

Im immer komplexer werdenden Bereich der Unfallschadensregulierung ist anwaltlicher Beistand – selbst bei vermeintlich einfachen Fällen, unumgänglich.

Schon nach dem Grundsatz der Waffengleichheit ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten, sich selbst um die Regulierung seiner Ansprüche zu kümmern. Er ist gut beraten seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu kennen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung, verfügt über Spezialisten, deren Ziel es ist den finanziellen Aufwand jedes Unfalls so niedrig wie möglich halten.

Um so wichtiger ist die anwaltliche Vertretung in diesem Bereich.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie daher bei:

Ihr Ansprechpartner:
Konstantin Krippner

08131/4320120

Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalles ist es nach dem Grundsatz der Waffengleichheit nicht zuzumuten, sich allein um die Regulierung seines Schadens zu bemühen:

Sie haben daher als Geschädigter die Möglichkeit der:

  • Beauftragung eines qualifizierten Anwalts
  • Beiziehung kompetenter Sachverständiger
  • Entscheidung für die Werkstatt Ihres Vertrauens

Das spart Ärger und Zeit bei der Regulierung des entstandenen Schadens. Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall sind vielfältig. Ohne die entsprechende Vertretung wird die gegnerische Haftpflichtversicherung insbesondere ihre finanziellen Ansprüche nicht vollständig ausgleichen.

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungsaufwand, unter bestimmten Voraussetzungen auch Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Abschleppkosten/Bergung/Standgebühren
  • Ersatz für beschädigtes „Inventar“, wie Kindersitze, Helme, etc.
  • Auslagenpauschale
  • Rechtsanwaltskosten
  • u.a.
  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfeschaden
  • Rentenansprüche
  • u.a.
Die Kosten des Anwalts (und des Sachverständigen, etc.) trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung nach der zugrundezulegenden Haftungsquote. Also bei einem unverschuldeten Unfall zu 100% die Gegenseite.
 
Zur Einschätzung Ihrer Ansprüche bieten wir Ihnen ein Kostenloses Erstgespräch als Service zur Orientierung im Rahmen einer Kurzberatung an. Hier wird eine mögliche Haftungsquote geklärt und damit die Voraussetzungen geschaffen für eine möglichst optimale Regulierung auch unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation.
 
Sollte Versicherungsschutz einer Rechtschutzversicherung bestehen rechnen wir natürlich direkt mit dieser ab, falls es nötig wäre.
  • Erstgespräch mit Klärung der nötigen Daten und Haftungsquote
  • Einschätzung zur Vorgehensweise
  • Abklärung der Ansprüche betreffend Haftpflicht-, Vollkasko oder Teilkaskoversicherung
  • Ermittlung des Gegners
  • Vertretung in polizeilichen Verfahren/Akteneinsicht
  • Vertretung im Strafverfahren (aktiv oder als Verteidiger)
  • Versicherungsanfrage
  • Geltendmachung der Ansprüche bei allen beteiligten Stellen
  • Klärung mit Bank/Leasinggesellschaft
  • Begleitung der Schadensermittlung (Gutachter, etc.)
  • Bezifferung der Ansprüche
  • rasche Durchsetzung
  • Prüfung der Abrechnung der Versicherung
  • Verfolgung von Ansprüchen neben der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)
  • Auseinandersetzung mit der Schadensabrechnung
  • Klage in erster Instanz
  • Vertretung vor Gericht (Amtsgericht/Landgericht), auch in der Beweisaufnahme
  • Vertretung in der Berufungsinstanz
  • Vermittlung eines spezialisierten Revisionsanwaltes für das Revisionsverfahren
  • u.a.

Strafrecht

Die Verfolgung von Straftaten ist notwendig damit zentrale Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum geschützt werden.

Allerdings können den vermeintlich Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren weitreichende Konsequenzen drohen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend.

Wir vertreten und beraten Sie daher bei Vorladungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und möglichen Rechtsmitteln. Dabei stehen eine engagierte Interessenvertretung, Diskretion und eine individuelle Betreuung stets im Mittelpunkt.

Ihr Ansprechpartner:
Konstantin Krippner

08131/4320120

Mediation & Schlichtung

Bei Konflikten ist nicht immer der Gang vor Gericht der beste Weg. Im Rahmen der Mediation und Schlichtung unterstützen wir Sie dabei, gemeinsam mit der Gegenseite eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung zu finden.

Als neutrale Vermittler begleiten wir den Prozess strukturiert und lösungsorientiert – mit dem Ziel, Konflikte effizient, vertraulich und möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu klären.

Ihre Ansprechpartnerin:
Irene Forgách M.A.

08131/4320120

Ihr Ansprechpartner:
Olaf Flachoffsky

08131/4320120

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten im Rahmen von Bewerbungen (hier meist seitens des Arbeitgebers) und der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, z.B. bei der Gestaltung von Probearbeit, etc.
Zum Vorfeld des Arbeitsverhältnisses gehört auch die Prüfung von Arbeitsverträgen und die Erarbeitung von Änderungs- und Gestaltungsvorschlägen.
Zwar kann der Arbeitsvertrag auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Schriftliche Arbeitsverträge vermeiden Streitigkeiten bei der Durchführung und bei der Beendigung (siehe unten), weil die geschuldete Tätigkeit (auch bei der Stellenbeschreibung, etc.), die Vergütung, die Arbeitszeit, Gratifikationen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)/13. Monatsgehalt, der Urlaub, Kündigungsfristen, Tarifanwendung, etc. geregelt sind.
Zudem obliegt dem Arbeitgeber die Pflicht zur Dokumentation der Inhalte des Arbeitsverhältnisses und ggf. auch der Durchführung (Mindestlohngesetz).
Deshalb sind schriftliche Arbeitsverträge in unseren Augen unabdinglich.
Manchmal sollen Änderungen des Arbeitsverhältnisses erfolgen, da dieses auf lange Dauer angelegt ist und sich die Umstände ändern können. Hierzu gehören Teilzeitansprüche, Änderungen des Arbeitsorts und der Arbeitszeit (auch Überstunden), Änderungen der Aufgaben, Lohnerhöhungen oder Lohnsenkungen, tarifvertragliche Änderungen, Beförderungen, Versetzungen, etc.
Solche Änderungen erfolgen oft nicht freiwillig. Schon wegen einzuhaltender Fristen sollte möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dabei beraten wir unsere Mandanten bei der Umsetzung beabsichtigter Maßnahmen im Hintergrund oder gemeinsam mit der anderen Seite um eine tragfähige Lösung (für beide Seiten) zu finden.

Im laufenden Arbeitsverhältnis sind Meinungsverschiedenheiten über wechselseitige Rechte und Pflichten nicht selten. Hierzu zählen Fragen des Zwischenzeugnisses ebenso wie Lohn- und Gehaltszahlungen, Arbeitszeit/Überstunden und deren Bezahlung, Urlaub (wann und wie lange, sowie Urlaubsentgelt), Teilzeit, Schwangerschaft und deren Folgeansprüche, Mutterschutz, Elternzeit, etc.

Wegen der Komplexität dieser Sachverhalte ist eine fachkundige Unterstützung unerlässlich. Diese betrifft die Vorbereitung oder Klärung des bestehenden Problems. die Wahrung einschlägiger Fristen und Planung der weiteren Schritte.

Manchmal lassen sich auch Beratungen oder Vertretungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermeiden. Diese betreffen den Arbeitnehmer, der sich verändern möchte oder mit dem Arbeitsverhältnis unzufrieden ist ebenso wie den Arbeitgeber, bei dem meist erhebliche Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen, wie dringende betriebliche Gründepersonenbedingte Gründe oder Verfehlungen (verhaltensbedingte Gründe), die den Grund für rechtliche Beratung oder Vertretung (z.B. bei der Abmahnung, etc.) ergeben.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind viele Umstände zu prüfen, so dass auch hier eine sorgfältige Planung nötig ist wie beispielsweise
 
  • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
  • Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit/Mutterschutz, Betriebsratsmitgliedschaft, etc.
  • vorliegen eines Kündigungsgrundes
  • Notwendigkeit einer (einschlägigen) Abmahnung
  • Feststellung des Kündigungssachverhaltes
  • Festlegung bzw. Prüfung der korrekten Art der Kündigung (ordentlich/außerordentlich, Tatkündigung/Verdachtskündigung/etc.)
  • Gestaltung der Kündigung, insbesondere Angabe der Gründe erforderlich oder nicht, Freistellung, Urlaub, Überstunden, etc.
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • Beteiligung von Behörden (Arbeitsamt/Gewerbeaufsichtsamt/etc.)
  • Klärung kollektivarbeitsrechtlicher Umstände (z.B. Interessenausgleich/Sozialplan).
  • Klärung eines Aufhebungsvertrages
  • Hier brauchen wir noch einen Infotext

Sicher durch alle Phasen des Arbeitsverhältnisses

Das (individuelle) Arbeitsrecht ist gekennzeichnet von einem auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis dessen Inhalt und Durchführung für beide Arbeitsvertragsparteien meist von erheblicher Bedeutung ist. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, dessen Regelungen sich in Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen finden, die nicht selten in Konkurrenz zueiander stehen. Hinzu kommt die oft lokal unterschiedliche Gerichtspraxis.

Wir beraten und vertreten von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Bewerbung/Zeugnis/Probearbeit/etc.) über den Abschluss des Arbeitsvertrages und seine Änderungen (Änderungsvertrag/ Direktionsrecht/ Änderungskündigung) bis zur Durchführung (Lohn/Gratifikation/Urlaubs- und Weihnachtsgeld/Urlaub/Teilzeit/Homeoffice/etc.) oder Beendigung (außerordentliche oder ordentliche Kündigung/ Aufhebungsvertrag/ Interessenausgleich/ Sozialplan).

Oft erfolgt der Erstkontakt zum Anwalt nachdem der Mitarbeiter eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung bzw. Abmahnung erhalten hat oder der Arbeitgeber eine solche bereits ausgesprochen hat.

Dieser Zeitpunkt ist für eine optimale Vertretung oft zu spät, weil Gestaltungsspielräume nicht mehr genutzt werden können. Wir empfehlen daher eine frühzeitige zumindest erste anwaltliche Beratung.

Diese berechnen wir nach der Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) oder nach individueller Vereinbarung. Wir legen dabei Wert auf eine transparente und überschaubare Kostensituation. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass im Arbeitsrecht (Urteilsverfahren erster Instanz) jede Seite die dort anfallenden Kosten selbst trägt (keine Kostenerstattung) und meist vor dem Arbeitsgericht keine Gerichtskosten anfallen (außer bei einem Urteil). Dies ermöglicht eine rechtliche Klärung ohne großes Kostenrisiko, macht jedoch auch den Blick auf das zu erwartende Ergebnis wichtig, weil erzielte Erfolge hierdurch kostenmäßig beeinflusst werden. Die Kosten der ersten anwaltlichen Beratung betragen bei Verbrauchern maximal 190,00 € plus MwSt. (Regelfall bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses) bzw. 250,00 € plus MwSt. bei einem Unternehmen. Die Kosten werden auf eine spätere anwaltliche Vertretung (außergerichtlich oder gerichtlich) in voller Höhe angerechnet, d.h. sie entfallen bzw. werden durch die Kosten der Vertretung dann ersetzt.

Wir sind um eine Kostengestaltung bemüht, die optimal im Verhältnis zum erzielten Ergebnis steht. Daher können auch individuelle Vereinbarungen über die Kosten erfolgen. Über die Kosten beraten wir im Erstkontakt bzw. im laufenden Verfahren, wenn sich Änderungen ergeben.

Wichtig ist die frühzeitige anwaltliche Beratung auch um Fristen zu wahren.
Dies betrifft den Mitarbeiter (z.B. bei der 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage) ebenso wie den Arbeitgeber (z.B. bei der Frist der außerordentlichen Kündigung nach § 626 II BGB).

Wir beraten und vertreten in diesem Stadium insbesondere beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden kann und einen Rechtsstreit vermeidet. Auch hier gibt es zahlreiche Punkte zu berücksichtigen um wirklich den optimalen Aufhebungsvertrag zu erhalten (Arbeitsamt, Urlaub, Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Betriebsrente, etc.).

Sollte es bereits zu einer Kündigung gekommen sein empfehlen wir den schnellstmöglichen Kontakt zum Anwalt.
Wir werden noch am Tag Ihres Erstkontaktes telefonisch etwaig bestehende Fristen prüfen und Ihnen eine Ersteinschätzung geben. Der erste persönliche Termin erfolgt dann entweder noch am Tag Ihres Erstkontakts oder in den nächsten Tagen/bzw. nach Ihren Wünschen.

Bei der Vertretung im Zusammenhang mit einer Kündigung ist zunächst deren Wirksamkeit zu prüfen. Insbesondere bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist sie nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und wirksam. Wegen dieser strengen Erfordernisse ist eine schlecht vorbereitete Kündigung ein starker Anhaltspunkt für eine zu erstreitende Abfindung, insbesondere beim Vorliegen von Formfehlern oder fehlender ausreichender Kündigungsgründe.

Die Beratung/Vertretung betrifft in diesem Bereich oft die Zahlung einer Abfindung. Dies weil sie im untrennbaren Zusammenhang mit der Kündigung zutage tritt.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer im Regelfall keinen Anspruch auf eine Abfindung hat. Sie wird aber bezahlt um Risiken des Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden und kann daher für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer sinnvoll sein.
Dabei gilt folgende Faustregel:
Je höher die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses sind umso höher ist die zu erwartende Abfindung.
Hier gilt es die Weichen frühzeitig korrekt und optimal zu stellen.
Bei ausgewogenen Prozessaussichten gegen eine ordentliche Kündigung setzt das Arbeitsgericht München beispielsweise 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit als erste Diskussionsgrundlage an.
 
Manchmal schließen sich auch Zeugnisstreitigkeiten (mit oder ohne Kündigungsschutzprozess) an.
Das optimale Zeugnis ist für das berufliche Fortkommen des Mitarbeiters nicht zu unterschätzen.
Bei der Beurteilung eines Zeugnisses werden Spezialkenntnisse benötigt, die in der Regel nur der spezialiserte Anwalt bieten kann. Ebenso kein einem Prozess (Zeugnisberichtigungsverfahren).

Unsere Vorteile für Sie

Frühzeitige Information vermeidet Auseinandersetzungen und hilft, das optimale Ergebnis aus einer bestehenden Situation zu erreichen.
Wir sind eine kleine Kanzlei, die Wert auf individuelle Lösungen legt. Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen rasch und optimal umzusetzen. Dazu gehört eine umfassende und verständliche Beratung, die auf Ihrer individuellen Lage basiert und die gemeinsame Entwicklung einer Strategie, für die wir uns Zeit nehmen.

Besonders im Arbeitsrecht ist dabei Augenmaß und Taktik gefragt:
Inhaltlich lassen sich so individuelle Wünsche am besten umsetzen. Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis. Konflikte oder unnötige Mißverständnisse/Verärgerungen sollten daher zumindest bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit möglich, verhindert werden. Zwar lässt sich der Weg zum Gericht nicht immer vermeiden, dieser Schritte wird jedoch gut geplant sein.
Kostenmäßig legen wir Wert auf ein optimales Preis- Leistungsverhältnis und klären Sie hierzu in jedem Stadium umnfassend auf.

Besonders im Arbeitsrecht ist Erreichbarkeit wichtig.
Informationsbedarf entsteht oft spontan. Dann ist leichte Erreichbarkeit gefragt, die wir durch den Einsatz moderner Medien (Email, Fax, Telefon, Messenger) gewährleisten. Antwort erhalten Sie meist sofort bzw. binnen weniger Stunden und im Notfall auch am Wochenende.